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Die faire Messe für Katze, Hund & Co. |
Wien/Vienna - Austria | ![]() |
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2. Grundlegende Fragestellung / Prüfkriterien
3. Kriterien / Kategorien
Kategorie-Einteilung / Abstufungen
VI. BEREICH DIENSTLEISTER HUNDE
VII. BEREICH DIENSTLEISTER KATZEN
VIII. BEREICH DIENSTLEISTER ALLG.
IX. BEREICH AQUARISTIK / TERRARISTIK
XI. BEREICH LITERATUR / FACHBÜCHER UND DRUCKWERKE
4. ANHANG
Anhang 1: Auszug aus der 2. Tierhalteverordnung
Anhang 2: Auszug aus der 1. Tierhaltungsverordnung (Anlage 9)
Anhang 3: Hundetrainer-Verordnung
Anhang 4: Gesetzliche Bestimmung betreffend Tierpensionen
1. Grundsätzliches
Der elementare Grundsatz der PetExpo ist der Verzicht auf jegliche Art des Einsatzes und Feilbietens von Tieren im Rahmen der Messe. Das Anbieten von Tieren zum Verkauf ist strikt untersagt, weder durch das Auflegen von Katalogen, Angebotslisten oder anderer Formen des Angebotes - noch durch Hinweise jeglicher Art auf die Möglichkeit des Erwerbs, insbesondere auf Online-Angebote. |
Mit dem hohen Anspruch an Qualität und tiergerechtes Angebot geben wir gemeinsam mit den Ausstellern den BesucherInnen das Versprechen, ausschließlich Angebote zu präsentieren, die dem Kriterium der Tierfreundlichkeit in hohem Maße entsprechen.
Daher ist es auch Ziel der Veranstalter, die präsentierten Exponate und Dienstleistungen über gesetzliche Bestimmungen hinaus nach erweiterten Kriterien zu bewerten und auszuwählen. Dementsprechend wird auch im Informationsangebot und Rahmenprogramm darauf geachtet, ein den Ansprüchen der Veranstaltung und somit den Erwartungen des Publikums entsprechendes Niveau anzubieten.
Die Qualitäts-Kriterien für Aussteller stellen eine Basis-Bedingung für die Annahme der Stand-Reservierungen dar. Sie wurden in gemeinsamer Arbeit der beteiligten Fachgruppen erarbeitet und sollen im Anlassfall zu einer genaueren inhaltlichen Auseinandersetzung gemeinsam mit allen Beteiligten führen, um eine dem Qualitätsanspruch der Veranstaltung entsprechendes Angebot sowie dessen Präsentation zu gewährleisten.
Die AusstellerInnen verpflichten sich zur Einhaltung der Kriterien. Sie verpflichten sich, keine Artikel der Kategorie "nicht zulässig" anzubieten (und sie ggfs. aus der Ausstellung zu nehmen, falls versehentlich ein Produkt dieser Kategorie enthalten ist).
Es ist den AusstellerInnen überlassen, ob sie Artikel der Kategorie "zulässig u.U." mitnehmen und den damit verbundenen Mehraufwand an Informationsleistung auf sich nehmen wollen. Die Art der Informationsleistung (schriftliche Handouts, korrekte Produktbezeichnung, persönliche Beratung) ist ihnen überlassen, solange sie eindeutig nachvollziehbar und nachkontrollierbar ist. Angeraten wird z.B. eine Fachperson pro Stand für Beratungsgespräche bei Kategorie "zulässig u.U.".
Es ist ebenfalls den AusstellerInnen überlassen, ob sie Artikel der Kategorie "empfehlenswert" besonders hervorheben wollen. Eine Kennzeichnung seitens der Veranstalter ist nicht vorgesehen, es ist geplant, in Interaktion mit dem Publikum besonders empfehlenswerte Produkte und Angebote hervorzuheben.