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Die faire Messe für Katze, Hund & Co. |
Wien/Vienna - Austria | ![]() |
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2. Grundlegende Fragestellung / Prüfkriterien
3. Kriterien / Kategorien
Kategorie-Einteilung / Abstufungen
VI. BEREICH DIENSTLEISTER HUNDE
VII. BEREICH DIENSTLEISTER KATZEN
VIII. BEREICH DIENSTLEISTER ALLG.
IX. BEREICH AQUARISTIK / TERRARISTIK
XI. BEREICH LITERATUR / FACHBÜCHER UND DRUCKWERKE
4. ANHANG
Anhang 1: Auszug aus der 2. Tierhalteverordnung
Anhang 2: Auszug aus der 1. Tierhaltungsverordnung (Anlage 9)
Anhang 3: Hundetrainer-Verordnung
Anhang 4: Gesetzliche Bestimmung betreffend Tierpensionen
X. BEREICH TIERSCHUTZ
Tierschutzvereine - Voraussetzung ist die Führung eines eingetragenen Vereins mit ZVR-Nr. - werden grundsätzlich unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Vereinstätigkeit beinhaltet ein Haus- bzw. Heimtierprogramm.
- Die Ausübung der Vereinstätigkeit darf nicht dem Fokus der Kriterien widersprechen.
- Der Verein besteht sein mindestens einem Jahr (Ausnahmen möglich).
Private Initiativen werden ebenfalls zugelassen, wenn sie diese Bedingungen erfüllen und dies durch Nachweis über ihre Tätigkeit belegen.